AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von „Viktor Gebhart / Earthling Vik“

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – in der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung – gelten für sämtliche Verträge über Waren, Lieferungen und sonstige Leistungen von “Viktor Gebhart” mit allen seinen Marken mit Verbraucher:innen und Unternehmer:innen (im Folgenden „Kund:innen“).

Abweichende Regelungen finden keine Anwendung, insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundin*des Kunden, unabhängig ob diesen widersprochen wird oder nicht sofern sie von diesen Bedingungen abweichen.

Daneben gelten ergänzend spezielle Bestimmungen – für Bestellung und Beratungsleistungen– für die Buchung von Seminaren.

Sofern diese speziellen Bestimmungen von diesen AGB abweichen, haben die jeweiligen speziellen Bestimmungen Vorrang.

Zusammenarbeit

Die Parteien arbeiten auf einer Vertrauensbasis zusammen und unterrichten sich gegenseitig unverzüglich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen.

Basis für die Zusammenarbeit ist ein von „Viktor Gebhart“ schriftlich ausgearbeitetes Angebot.

Mitwirkungspflichten der Kundin*des Kunden

Die Kundin*der Kunde unterstützt „Viktor Gebhart“ bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von z. B. Informationen und Daten soweit die Mitwirkungsleistungen der Kundin*des Kunden dies erfordern.

Die Kundin*der Kunde stellt die erforderlichen Materialien möglichst in digitaler Form zur Verfügung. Die Kundin*der Kunde stellt sicher, dass „Vikor Gebhart“ die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

„Viktor Gebhart“ ist berechtigt, den durch die fehlende Mitwirkung der Kundin*des Kunden entstehenden Mehrarbeitsaufwand in Rechnung zu stellen.

Termine

Die Vertragsparteien werden Termine schriftlich festlegen. Sind keine konkreten Termine vereinbart, so bestimmt „Viktor Gebhart“ den Projektzeitplan.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) hat „Viktor Gebhart“ nicht zu vertreten.

Leistungsverzögerungen aus dem Verantwortungsbereich der Kundin*des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) berechtigen „Viktor Gebhart“, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

Leistungsänderungen

Will die Kundin*der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von „Viktor Gebhart“ zu erbringenden Leistungen ändern, so wird sie*er diesen Änderungswunsch schriftlich äußern.

„Viktor Gebhart“ prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Einhaltung von Terminen haben wird. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird „Viktor Gebhart“ der Kundin*dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen.

Die Vertragsparteien halten gegebenenfalls schriftlich den neuen zusätzlichen Leistungsumfang sowie die daraus resultierenden neuen Termine, Mitwirkungspflichten und zusätzliche Vergütung fest.

Vergütung

Grundlage für die Vergütung ist das von „Viktor Gebhart“ für die Kundin*den Kunden erstellte Angebot. Zahlungskonditionen: Zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung. Sind Abschlagszahlungen vereinbart worden, sind diese zu den vereinbarten Terminen zu leisten.

Die Vergütung von „Viktor Gebhart“ erfolgt in der Regel nach Zeitaufwand. Dies gilt insbesondere für Leistungsänderungen während der Projektlaufzeit. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze von „Viktor Gebhart“.

Die Kundin*der Kunde trägt gegen Nachweis Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten.

Rechte

„Viktor Gebhart“ gewährt der Kundin*dem Kunden an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen.

Eine weitergehende Nutzung als im vorhergehenden Absatz beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es der Kundin*dem Kunden untersagt, die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Eine Zuwiderhandlung zieht für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro nach sich.

Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem der Kundin*dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. „Viktor Gebhart“ kann den Einsatz der erbrachten Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich die Kundin*der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

Haftung

„Viktor Gebhart“ haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet „Viktor Gebhart“ nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf 100 Euro. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet „Viktor Gebhart“ insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es die Kundin*der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

Geheimhaltung, Presseerklärung

Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder Dritten bereits bekannt sind.

Kundendaten, die „Viktor Gebhart“ im Zuge eines Projektes zur Bearbeitung überlassen werden, bleiben im Eigentum der Kundin*des Kunden. „Viktor Gebhart“ verpflichtet sich, diese Daten nicht zu kopieren oder sonst wie zu vervielfältigen. Eine Nutzung der Daten ist nur Namens und im Auftrag der Kundin*des Kunden innerhalb des vereinbarten Projektrahmens zulässig.

Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen der Kunde auf „Viktor Gebhart“ Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung zulässig.

Sonstiges

Die Abtretung von Forderungen an die Kundin*den Kunden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von „Viktor Gebhart“ zulässig.

Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

„Viktor Gebhart“ darf die Kundin*den Kunden in seiner Internetpräsenz oder in anderen Medien als Referenzkund*in nennen. „Viktor Gebhart“ darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, die Kundin*der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

Schlussbestimmungen

Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner*innen werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundin*des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Amtsgericht München.

MITWIRKUNGSPFLICHTEN DER AUFTRAGGEBERIN*DES AUFTRAGGEBERS

Die Auftraggeberin*der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ausdrücklich geregelten und alle sonstigen zur Vertragserfüllung notwendigen Mitwirkungspflichten unentgeltlich, unverzüglich, vollständig und sachlich richtig zu erbringen.

Dies gilt insbesondere für die Zurverfügungstellung von Informationen, Unterlagen, Daten, die Erteilung sonstiger Auskünfte sowie die Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich die*den Datenschutzbeauftragte*n zu unterstützen und ihr*ihm gegebenenfalls erforderliches Hilfspersonal zur Verfügung zu stellen. Insbesondere gehört die Bereitstellung der Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen ausdrücklich zu den Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin*des Auftraggebers.

BERICHTSPFLICHTEN UND WEISUNGEN

Die*der Datenschutzbeauftragte ist ausschließlich gegenüber der Geschäftsführung berichtspflichtig. Bezüglich seiner Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes ist er weisungsfrei.

GEHEIMHALTUNG

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller vor und während der Laufzeit der Vertragsbeziehung erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Hierunter fallen alle Informationen aus der Sphäre der*des anderen Vertragspartnerin*Vertragspartners, die im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb stehen, nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt und nicht offenkundig, ausdrücklich oder erkennbar schutzwürdig sind, auch wenn diese nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind.

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die Verpflichtungen aus dieser Klausel auch ihren sämtlichen Betriebsangehörigen sowie den Betriebsangehörigen ihrer verbundenen Unternehmen sowie freien Mitarbeiter:innen und Berater:innen aufzuerlegen, die aufgrund ihrer Tätigkeit Zugang zu solchen Informationen haben.

LOYALITÄTSVERPFLICHTUNG

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Abwerbung von Mitarbeiter:innen von “Viktor Gebhart”, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Vertragsstrafe von EUR 5.000,00. Im Fall der Zuwiderhandlung hat die Auftraggeberin*der Auftraggeber zu beweisen, dass die Einstellung der*des betroffenen Mitarbeiterin*Mitarbeiters nicht auf gezielter Abwerbung beruht.

WERBUNG

Sofern die Auftraggeberin*der Auftraggeber gegenüber “Viktor Gebhart” schriftlich nichts Abweichendes mitteilt, räumt sie*er “Viktor Gebhart” das beschränkte Nutzungsrecht zur Nutzung der Firmen- und Unternehmensbezeichnungen, Logos, Domain-Namen und sonstigen unterscheidungskräftigen Kennzeichen für die Nutzung in Präsentationen, Marketingmaterialien und Kundenlisten ein.

UNTERLAGEN

Die Vertragsparteien werden alle Unterlagen und sonstigen Hilfsmittel, die sie im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erhalten oder erstellt haben, einschließlich Kopien, dem jeweils anderen Teil nach Beendigung der Dienstleistung (Vertragsende) bzw. Kündigung herausgeben, soweit diese nicht dem Nachweis der ordentlichen Leistungserbringung dienen oder sofern zulässig entsprechend der entsprechenden Schutzklasse und Sicherheitsstufe entsprechend die ordnungsgemäße Entsorgung darlegen.

ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung, ohne Abzug, vollständig zu bezahlen.

WEITERE KOSTEN

Kosten wegen eventueller Pflichten der Auftraggeberin*des Auftraggebers zur Veröffentlichung und/oder zur Benachrichtigung von Betroffenen bei Datenverlusten („Data Breach“) oder vergleichbare andere Kosten sind in jedem Falle durch die Auftraggeberin*den Auftraggeber zu tragen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN UND SEMINARE VON “VIKTOR GEBHART”

ANMELDUNG, REGISTRIERUNG, BESTÄTIGUNG DER TEILNAHME

Die Anmeldung einer Verbraucherin*eines Verbrauchers oder Unternehmerin*Unternehmers (im Folgenden „Kund:in“ oder „Teilnehmer:in“) zu einer Veranstaltung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

Nach Eingang der Anmeldung erhält die*der Kund:in eine schriftliche Anmeldebestätigung. Ist das Seminar ausgebucht, wird “Viktor Gebhart” die*den Kund:in unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen.

TEILNAHMEGEBÜHREN

Es gelten die in den Veröffentlichungen von “Viktor Gebhart” jeweils genannten Teilnahmegebühren zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit in den Teilnahmegebühren bereits Veranstaltungsunterlagen und Verpflegung enthalten sind, wird dies in den Veröffentlichungen explizit genannt.

Nach Eingang der Anmeldung erhält die*der Kund:in mit der Anmeldebestätigung eine Rechnung, die sofort fällig ist.

ERSATZTEILNEHMER, STORNIERUNG

Im Fall einer Stornierung gelten folgende Regelungen:

Stornierungen sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind kostenlos.

Bei Stornierungen zwischen sechs und drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Veranstaltungspreises zzgl. jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer durch “Viktor Gebhart” berechnet und zur Zahlung fällig.

Bei Stornierungen weniger als drei Wochen vor Seminarbeginn sind 80 % zur Zahlung fällig.

Anfallende Stornogebühren Dritter (z. B. von Hotelbuchungen) bleiben hiervon unberührt und gehen zu Lasten der*des Kund:in.

Stornierungen müssen stets schriftlich (per Brief oder E-Mail) gegenüber “Viktor Gebhart” erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühr ist der Zugang der schriftlichen Stornierung bei “Viktor Gebhart”.

Bei Verhinderung einer*eines angemeldeten Teilnehmerin*Teilnehmers kann jederzeit ein*e Ersatzteilnehmer:in teilnehmen. Hierdurch entstehen keine weiteren Kosten.

INFORMATIONSPFLICHTEN ÜBER DAS NICHTBESTEHEN EINES GESETZLICHEN WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER GEMÄSS § 312 d BGB

Gemäß § 312 g Absatz 1 BGB steht der*dem Verbraucher:in normalerweise außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Das Gesetz sieht jedoch auch Ausnahmen vor. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung stellt eine solche gesetzliche Ausnahme dar.

Gemäß § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen über die Veranstaltungen.

Dies bedeutet: Meldet sich ein*e Verbraucher:in zu einer Veranstaltung von “Viktor Gebhart” an, so steht der*dem Verbraucher:in kein Widerrufsrecht zu.

ABSAGE VON VERANSTALTUNGEN, HAFTUNG

“Viktor Gebhart” behält sich vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmer:innenzahl (bis spätestens zehn Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von “Viktor Gebhart” nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung der*des Referent:in, höhere Gewalt etc.) abzusagen oder zu verschieben.

Von der*dem Teilnehmer:in bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden der*dem Teilnehmer:in zurückerstattet.

Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens “Viktor Gebhart” vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für die von der*dem Teilnehmer:in gebuchten Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Ansprüche hinsichtlich der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

ÄNDERUNGSVORBEHALT

“Viktor Gebhart” behält sich vor, inhaltliche, methodische und organisatorische Programmänderungen oder Veranstaltungsabweichungen kurzfristig bei der Veranstaltung vorzunehmen, soweit der Nutzen der Veranstaltung für die Teilnehmer:innen unverändert ist. “Viktor Gebhart” ist berechtigt, bestimmte Referent:innen durch andere, gleich qualifizierte Referent:innen zu ersetzen. Eventuelle Termin- und Ortsverschiebungen teilt “Viktor Gebhart” den Teilnehmern rechtzeitig mit.

VERANSTALTUNGSUNTERLAGEN, URHEBERRECHT

“Viktor Gebhart” übernimmt keine Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Veranstaltungsunterlagen, die nicht von ihm erstellt wurden. Allein die jeweiligen Referent:innen sind in dieser Hinsicht verantwortlich für die von ihnen erstellten Unterlagen.

Der Teilnehmer erhält die Veranstaltungsunterlagen zu Beginn der Veranstaltung. Die*der Kund:in wird ausdrücklich darüber informiert, dass sämtliche Veranstaltungsunterlagen dem Schutz des Urheberrechts unterliegen. Jegliche Vervielfältigungs- oder Verbreitungshandlung oder öffentliche Zugänglichmachung bedarf der ausdrücklich vorherigen schriftlichen Zustimmung von “Viktor Gebhart”.

HAFTUNG

“Viktor Gebhart” haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Schadensersatzhaftpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt durch die vorstehende Haftungsbegrenzung unberührt.

EIGENTUMSVORBEHALT

Bei Verträgen mit Verbraucher:innen gemäß § 13 BGB behält sich “Viktor Gebhart” das Eigentum an den Veranstaltungsunterlagen bis zur vollständigen Zahlung des Veranstaltungspreises vor.

Bei Verträgen mit Unternehmen gemäß § 14 BGB behält sich “Viktor Gebhart” das Eigentum an den Veranstaltungsunterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit der*dem Kund:in vor.

DATENSCHUTZ

Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes, ab 25. Mai 2018 der Datenschutzgrundverordnung. “Viktor Gebhart” erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der*des Kund:in. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung von “Viktor Gebhart” enthalten.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

“Viktor Gebhart” behält sich die Änderung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Für Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Veröffentlichung und der Verweis auf die Internetadresse, unter der die jeweils aktuelle Fassung der AGB abrufbar ist, ausreichend.

Auf diese AGB sowie das Verhältnis zwischen der*dem Kund:in und “Viktor Gebhart” findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einer*einem Verbraucher:in gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von “Viktor Gebhart”. Soweit Ansprüche von “Viktor Gebhart” nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Erfüllungsort ist München.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt.

ANGABEN ZUM ANBIETER

Viktor Gebhart
Giselherstraße 2
D-80804 München
Steuernummer: 147/133/20855
Tel. +49 (0) 176 80659622
E-Mail: mail@viktorgebhart.com
Internet:
www.viktorgebhart.com

(Stand: 17. Juli 2021)